Wir stehen für eine konsequente Qualitätssicherung unserer Aus- und Fortbildung sowie unserer Arbeit als Mediatorinnen.
Unser Institut ist ein anerkanntes Institut der BAFM. Das bedeutet, dass die Ausbildungsleitung interdisziplinär besetzt sein muss, um spezifische Fachkenntnisse einzubringen. Wir Ausbildungsleiterinnen müssen eine mindestens 200 Stunden umfassende Ausbildung absolviert haben, die dem aktuell höchsten Standard in Europa entspricht. Außerdem müssen wir über eine – nachgewiesene – fundierte Mediationspraxis verfügen. Fundierte Mediationspraxis heißt: 19 durchgeführte Mediationen, die sorgfältig dokumentiert wurden. Die Darstellung der Mediationen enthielt alle wesentlichen Elemente des Mediationsprozesses wie Angaben zu Beginn und Ende der Mediationen, Zahl der Sitzungen, Ergebnis. Bei Abbruch die Reflexion, weshalb, sowie ob die Mediation allein oder in Co-Mediation durchgeführt wurde. Die Mediationen mussten zu einem wesentlichen Teil (ca. ein Drittel der Fälle) finanzielle Angelegenheiten betreffen. Die Abschlussvereinbarungen waren beigefügt. Je 6 Fälle waren supervidiert. Die Supervisionsbestätigungen waren beigefügt mit den Angaben darüber, wann, wo, bei wem und in welchem Zusammenhang die Supervisionen stattgefunden haben.
Als verantwortliche Ausbilderinnen verpflichten wir uns zur laufenden Weiterbildung. Alle anerkannten Ausbildungsinstitute – auch wir – sind zur Information und fachlichen Kooperation untereinander und mit der BAFM gehalten. Wir informieren den Vorstand der BAFM über sämtliche Ausbildungsaktivitäten. Dem kommen wir mindestens jährlich im Rahmen des Beirates der Ausbildungsinstitute nach. Erfüllen wir die Informationspflicht zwei Jahre lang nicht, so erlischt unsere Anerkennung.
Zusätzlich gehören wir beide auch dem Bundesverband Mediation e.V. an. Wir haben uns damit festgelegt, auch nach den ethischen Grundsätzen des BM zu arbeiten, die in der Mediationsordnung des BM stehen. Dazu gehört z.B. die Vertraulichkeit zu wahren, die Beteiligten sorgfältig bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen und ihnen mit Respekt und Allparteilichkeit zu begegnen sowie die Selbstverpflichtung, im eigenen Konflikt Mediation als Konfliktbearbeitung zu wählen. Unsere Kunden können sich auf die Einhaltung dieser Zusagen berufen.
Mit der Erfüllung dieser Qualitätsvorgaben gehen wir weit über den Standard hinaus, den der Gesetzgeber in der Rechtsverordnung zum „zertifizierten Mediator“ formuliert hat.
Weitere individuelle Mitgliedschaften in Berufsverbänden und Vereinen dokumentieren unseren hohen Qualitätsanspruch. Was jedoch keine Mitgliedschaft und kein Zertifikat zeigen kann, ist unser leidenschaftliches Engagement für unsere TeilnehmerInnen und unsere KlientInnen. Wir lieben unsere Arbeit und freuen uns, wenn wir gemeinsam mit Ihnen positive Schritte gehen können Richtung Fairness, Verständigung und Versöhnung.