Die Grundregeln der Mediation – Vertraulichkeit

Diese Woche geht es weiter mit den Grundregeln der Mediation mit dem Fokus auf Vertraulichkeit.

Eine Mediation basiert auf einem vertraulichen und respektvollen Umgang miteinander, wozu sich alle Beteiligten vor Beginn verpflichten. Das heißt also, dass nicht nur der/die Mediator/in der Schweigepflicht unterliegt, sondern auch die Beteiligten des Konfliktes.

Da es in einer Mediation zur Sache gehen kann, weil sich zwei (oder auch mehr) Menschen dazu entscheiden, einem Konflikt auf den Grund zu gehen und diesen gemeinsam für alle zufriedenstellend zu lösen, können Emotionen hochkommen, aber auch vertrauliche Informationen und Dinge, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgesprochen wurden.

Die Grundregel der Vertraulichkeit garantiert also, dass die Informationen, die während des Mediationsprozesses an die Oberfläche kommen, bei Abbruch der Mediation nicht gegeneinander genutzt werden dürfen. Der/die Mediator/in darf dementsprechend auch nicht als Zeuge in einer Gerichtsverhandlung aussagen.

Nur durch diese Regel kann garantiert werden, dass der Konflikt während der Mediation offen und ehrlich behandelt werden kann ohne Sorge vor möglichen Konsequenzen.