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Welche Corona-Schutzmaßnahmen haben wir bei unseren Präsenzseminaren?

Wir hatten im Frühsommer entschieden, dass wir die diesjährige Gruppe mit Start im September auf 12 Teilnehmer*innen begrenzen, um ausreichend Raumkapazitäten für alle zu haben. Seit Mitte Oktober die Fallzahlen drastisch gestiegen waren, haben wir uns gefragt, wie wir mit unserer Mediationsausbildung weitermachen können. Verschieben? Online? In jeder Gruppe – so auch bei unseren Ausbildungsgruppen – gehen die Bedürfnisse der Menschen auseinander und wir wollten einen Weg finden, der möglichst vielen gerecht wird.

Wir haben intensiv diskutiert, welche Inhalte auf welchem Weg vermittelbar sind und was wir tun können, um besonders zu Beginn, wenn das Handwerkszeug der Mediation noch unvertraut ist, Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen, wenn der Gesetzgeber sie gestattet. Wir haben deshalb mehrere Maßnahmen ergriffen:

  • Natürlich finden die Seminare mit ausreichend Sitzabstand statt.
  • Alle tragen durchgängig eine MNS-Maske.
  • Es wird häufig gelüftet.
  • Wir haben 3 Hepa-Filter-Geräte angeschafft, die durchgängig die Raumluft filtern.
  • Teilnehmende, die eine Warnung über die App erhalten oder Symptome haben, bleiben konsequent der Veranstaltung fern.
  • In Peergrouptreffen, die online stattfinden, werden Inhalte und Übungen vertieft und die Leute mitgenommen, die einmal nicht dabei sein können.

Jede dieser Maßnahmen allein wäre nicht ausreichend. Zusammen minimieren sie das Risiko, wie auch der ZDFheuteBeitrag aufzeigt https://zdfheute-stories-scroll.zdf.de/corona-massnahmen-kaesemodell/index.html

Wir sind dankbar, dass sich unsere Teilnehmer*innen verantwortungsvoll und umsichtig verhalten, um das gemeinsame Lernerlebnis auch unter diesen besonderen Umständen zu ermöglichen. Freude und Wissbegier, Aha-Erlebnisse beim Üben, neue Einsichten bei den Inputs und Diskussionen, Spaß in der Gruppe, all das kann sein wie immer.

Mediation nach einem Kontaktabbruch

Kann es gelingen, Menschen aus einer Familie, bei denen der Kontakt einseitig abgebrochen wurde, wieder in einen Austausch miteinander zu bringen? Und kann unser Handwerkszeug aus der Mediation dabei helfen? Meiner Erfahrung nach schon. Dennoch ist es ein Unterfangen mit offenem Ausgang, ein Drahtseilakt. Keiner weiß, ob die Mediation nach einem ersten Treffen weitergeht. Aber der Versuch ist es wert, denn für viele bleibt ein Kontaktabbruch schmerzhaft, auch wenn der einmal unvermeidlich schien. Als Familienmediatorin weiß ich, dass der emotionale Angang eines gemeinsamen Treffens sehr hoch ist. Hoffnungen und Befürchtungen und große Nervosität begleiten den Prozess. Die Leute sehen sich zum ersten Mal seit vielleicht langer Zeit und wünschen sich, dass etwas in Bewegung kommt.

Damit das passiert, brauchen alle Beteiligten Zeit und unsere zugewandte Aufmerksamkeit, um ihre Sicht darzustellen. Der Blick wird zunächst in die Vergangenheit und dann in die Gegenwart gerichtet. Es ist wichtig, dass man versucht voneinander zu verstehen, wann es losging und aus welchen Gründen. Als Mediatorin schaffe ich dafür die bestmöglichen Voraussetzungen. Und unterstütze dabei, die passende Nähe und Distanz zueinander zu finden, eine Verbindung miteinander zu leben, ohne zu sehr verletzt zu werden.

Die Grundregeln der Mediation – Bereitschaft zur Fairness

In diesem Artikel geht es nun weiter mit der nächsten Grundregel der Mediation, der „Bereitschaft zur Fairness“. Was genau ist damit gemeint und warum ist diese Grundregel so essentiell für den Prozess?

 

Wenn man sich die anderen Grundregeln anguckt, wird auch dieser Punkt schnell klar. Eine einvernehmliche Lösung, mit der allen Beteiligten zufrieden sind, kann nur dann gefunden werden, wenn alle dazu bereit sind, fair und offen miteinander umzugehen. Die andere Person ausreden lassen, ihr zuzuhören und annehmen, was gesagt wird, ist eine Grundvoraussetzung für gute Kommunikation und grade in Konfliktfällen wichtig, um das Gespräch nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

 

Diese Offenheit und Bereitschaft ist natürlich nicht immer leicht, vor allem, wenn man selber emotional getriggert wird, das Thema negativ aufgeladen ist und böse Erinnerungen weckt.

Das ist Teil des Prozesses und schwierige Gefühle haben auch ihren Platz in einer Mediation.

 

Sich der Grundregel der Fairness zu verpflichten bedeutet, sein Bestes zu geben, über diesen Gefühlen zu stehen, sie zuzulassen, Verantwortung für diese Gefühle zu übernehmen und dem Gegenüber diese schwierigen Gefühle ebenfalls zuzusprechen und diese anzuerkennen.

Die neue Ausbildung ist gestartet!

Es ist jedesmal aufregend. Nach intensiven Vorbereitungen sind wir mächtig gespannt, wenn ein neuer Ausbildungslehrgang beginnt. Wer sind die Menschen hinter den Anmeldungen? Was sind ihre Beweggründe dafür, das Verfahren Mediation lernen zu wollen? Wie werden sie miteinander als Gruppe funktionieren? Werden wir sie begeistern können? Und diesmal natürlich noch: Wie wird all das gelingen unter den AHA-Regeln in Coronazeiten?

Nun liegt das erste Ausbildungsseminar hinter uns und wir sind glücklich über einen gelungenen Start. Wie immer haben wir einen interessanten Mix unterschiedlicher Menschen, die in ihren Berufen engagiert und erfolgreich sind und die sich auf die Suche nach Weiterbildung und Weiterentwicklung machen. Manche haben schon klare Vorstellungen davon, wie sie das Handwerkszeug der Mediation später nutzen möchten und andere lassen sich auf eine ergebnisoffene Reise ein. Beides ist uns willkommen. Wir freuen uns darüber, welch gute und offene Atmosphäre entstanden ist und dass alle nicht nur von uns, sondern auch voneinander lernen wollen und lernen können.  Es ist toll zu erleben, dass schon jetzt Neues erfahren, geübt und verinnerlicht wurde.

 

Die Grundregeln der Mediation – Eigenverantwortlichkeit der Medianden

Im heutigen Blog-Artikel geht es nun weiter mit den Grundregeln der Mediation – diese Woche nehmen wir den Punkt „Eigenverantwortlichkeit“ genauer unter die Lupe.

Bei einer Mediation geht es – anders als oftmals bei rechtlichen Prozessen – darum, gemeinsam eine Lösung für ein gemeinsames Problem zu finden. Der/die Mediator/in gibt die Lösung also nicht vor, sondern steht beratend zur Seite und kann, wenn nötig oder von den Medianden erwünscht, Lösungsratschläge zur Hand geben, welche sich in anderen Fällen als nützlich erwiesen haben.

Im Unterschied zu den anderen Grundregeln, welche schon besprochen wurden, geht es bei der Eigenverantwortlichkeit um die Medianden, nicht um den/die Mediator/in.

Die Eigenverantwortlichkeit ist deshalb von entscheidender Bedeutung in einer Mediation, weil es nicht darum geht, sich an eine vorgeschriebene „Lösung“ eines Problems zu halten, sondern sich hineinzuführen in die eigene Situation und Bedürfnisse, die immer individuell sind und vorgeschriebene „Lösungen“ eine Entfremdung voneinander und die Mauer zwischen einander oft noch verstärken.

Und wie der Name schon impliziert geht es darum, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für den eigenen Konfliktbeitrag, sowie auch für das Ergebnis und für das Sich-einig-werden. Dies führt dazu, sich ermächtigt zu fühlen und diese Ermächtigung auch dem anderen Part zuzusprechen und somit für das Ergebnis der Mediation einstehen zu wollen und zu können.

Teilnahme-Feedbacks zur Ausbildung #3

Hallo, diese Woche geht es weiter mit weiteren TeilnehmerInnen-Feedbacks zur Ausbildung in den verangenen Jahren.

Viel Spaß beim Lesen!

 

„Ausnahmslos jeder Seminartermin war sehr gut vorbereitet. Die Termine bauten aufeinander auf und halfen zugleich das Erlernte zu vertiefen und erweitern.

Dadurch konnte ich sehr viel über Konflikte, ihre Dynamik und deren Ursachen lernen, sowie Techniken/Instrumente an die Hand bekommen, wie man sie lösen kann. Diese Werkzeuge möchte ich nicht mehr missen.

Über die Mediationsausbildung habe ich somit letztlich ein neues Bewusstsein und Gespür für Konfliktsituationen bekommen. 

Die zahlreichen Übungen, insbesondere zur Selbstreflexion und der bereichernde Austausch mit den Ausbilderinnen und Seminarteilnehmern haben mich und meine Persönlichkeit ein gutes Stück vorangebracht. Dafür bin ich nicht nur dem IKOM, sondern auch meinen „Mitschülern“ sehr dankbar.“ 

 

  • Kay-Verena Elhöft – Manager Industrial Relations TNT Express GmbH

 

„Ich bin froh, mich bei der Wahl des Ausbildungsinstitutes für IKOM entschieden zu haben. Die Themenmodule, verteilt auf 16 Monate, ließen zwischendurch Zeit zum Vertiefen, Verinnerlichen und Ausprobieren und wirkten auch dadurch nachhaltig.

Inhalte, Struktur und Methodik habe ich als ausgesprochen stimmig erlebt, getragen von zwei professionellen Trainerinnen, die inspirieren, begeistern und mit Augenmaß die ganze Person des Teilnehmers fordern: in den Rollenspielen, aber auch durch Feedback, Förderung der Selbstreflektion und des Networkings.

Ich habe mich dabei jederzeit wohlgefühlt.

Das Lernmaterial ist ebenso fundiert wie bedarfsgerecht und praxisbezogen.

Die gesamte Ausbildung eine Bereicherung!“

 

  • Josefine Lange – Abteilungsleiterin a. D. KfW

Nicht miteinander, nicht ohne einander – Frust im Projektteam

Menschen sind verschieden. Dieser Umstand führt oft dazu, dass Konflikte entstehen. So auch bei Anja und Ralf. Beide arbeiten schon seit vielen Jahren im selben Unternehmen, haben bisher jedoch nur am Rande miteinander zu tun gehabt. Ralf betreut Datenbanken und Softwaresysteme. Anja ist Projektmanagerin und hat bereits mehrere Bereiche auf eine bessere Kundenorientierung ausgerichtet. Nun müssen sie im Rahmen eines neuen Projekts eng zusammenarbeiten. Anja ist auf die Expertise von Ralf angewiesen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Weil es ständig zwischen den beiden hochkocht und ihre Scharmützel bereits allen anderen auf die Nerven gehen, wird ihnen eine Mediation angetragen. Sie nehmen das Angebot mit gemischten Gefühlen an.

Bei der ersten gemeinsamen Sitzung sind die Spannungen und Feindseligkeiten mit Händen zu greifen und ich kann mir lebhaft vorstellen, wie sich Projektsitzungen abspielen, wenn kein starker Dritter das Gespräch steuert. Es ist gar nicht so einfach, Anja in ihrem Ärger und ihrem Frust so abzuholen, dass sie sich beruhigen kann, und andererseits Ralf aus seinem Rückzug wegen all der Dinge, die er sich von ihr anhören musste, herauszulocken.

Als wir die Bedürfnisse, die Interessen und die Werte, die sie jeweils für die Zusammenarbeit brauchen reflektieren, merken beide, dass sie sich in vielem ähneln. Beide wollen herausragende Ergebnisse erzielen, beide wollen für ihre internen Kunden das Beste. Ihre Wege dahinzukommen, ihre Arbeitsstile unterscheiden sich jedoch diametral. Ralf will alles im Vorfeld durchdenken und prüfen und spricht deshalb sämtliche möglichen Fallstricke schon bei einer Bedarfsaufnahme an. Anja ermuntert die künftigen Nutzer, erstmal vorbehaltlos und ohne Scheren im Kopf zu äußern, was die neue Software können soll.

Die beiden beginnen zu verstehen, dass der andere ihm bzw. ihr nicht absichtlich schaden will, sich nicht die Vormachtstellung sichern will, den anderen nicht vorführen will im Team. Denn das waren die Phantasien vorher. Mit diesem Wissen wird es etwas leichter und nun muss viel verhandelt werden zwischen den beiden: Wer darf was wie machen und sagen oder nicht. Wodurch fühlt sich der jeweils andere überfahren. Wie signalisieren sie einander ihre Grenzen. Erzählen sie den anderen im Projektteam von der Mediation? Sie lernen sich viel besser kennen und anerkennen. So wird aus Verschiedenheit in den Arbeitsstilen keine persönliche Belastung, sondern eine Bereicherung für das Unternehmen und die beiden selbst.

Die Grundregeln der Mediation – Allparteilichkeit

Nach den Grundregeln Freiwilligkeit und Vertraulichkeit, über die ich in den letzten Wochen geschrieben habe, geht es diese Woche weiter mit der Grundregel Allparteilichkeit.

 

Ein/e Mediator/in wird bei einem Konflikt von zwei oder mehr Streit-Parteien zur Seite geholt, um bei der Lösung des Konflikts zu helfen. Dabei geht die innere Haltung der/s Mediator/in noch weiter, als bloß neutral oder unparteiisch zu sein. Allparteilichkeit bedeutet, dass diese/r jederzeit die Partei für alle Betroffenen ergreift und versucht, den Konflikt von allen Seiten zu beleuchten, sodass eine zufriedenstellende Lösung zustande kommt. Der Unterschied zu Neutralität oder Unparteilichkeit besteht darin, dass in einer Mediation keine emotionale Distanz entstehen soll, sondern empathisch auf alle Beteiligten eingegangen wird, ohne jemanden zu bevorzugen.

 

Scheint in einem Konflikt eine Partei stärker zu sein, als die andere, kann es schon Mal vorkommen, dass die/der Mediator/in sich zeitweilig stärker auf die Seite des schwächeren Parts stellt, bis das Kräfteverhältnis wieder ausgewogen scheint. So soll sichergestellt werden, dass eine gute Lösung gefunden wird und die Wünsche keiner Person übergangen bzw. übersehen werden.

Teilnahme-Feedbacks zur Ausbildung #2

Da die Teilnahme-Feedbacks vor 4 Wochen schon so ein reges Interesse geweckt haben, kommen hier noch weitere:

„Seit einigen Jahren bin ich (Volljuristin) als Verfahrensbeistand tätig. Durch meine Ausbildung zur Mediatorin bin ich nun in der Lage, nicht nur als Kinderanwältin im bereits hocheskalierten Eltern-Konflikt Lösungen mit den Beteiligten zu erarbeiten, sondern schon viel früher Paaren zur eigenen Lösungsfindung zu verhelfen. Ein Gerichtsverfahren mit dem oftmals dazugehörigen „Schmutzige-Wäsche-Waschen“ kann so oft abgewendet werden.

Bei der Suche nach einem Ausbildungsinstitut war es mir wichtig, dass das Institut von der BAFM anerkannt ist, da ich schwerpunktmäßig in Familienstreitigkeiten als Mediatorin tätig sein werde. Nach Abschluss meiner Ausbildung kann ich sagen, dass ich mich dank der sehr engagierten und motivierten Ausbilderinnen beruflich wie auch persönlich weiterentwickelt habe.

Der Aufbau der Seminare war sehr abwechslungsreich und spannend.  Die Stimmung im Ausbildungsteam war so offen und vertrauensvoll, dass wir weiterhin Kontakt halten und uns gegenseitig unterstützen.

Besonders beeindruckend ist für mich die neue Erkenntnis, dass es immer eine Lösung gibt, auch wenn man nicht im Entferntesten damit rechnet.”

  • Alexandra Abraham – Rechtsanwältin und Verfahrensbeistand

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„Die Ausbildung zur Mediatorin bei IKOM war für mich nicht nur eine Weiterbildung, sondern auch ganz persönlich eine prägende Zeit: Auf jedes Seminarwochenende habe ich mich auch mitten im stressigsten Arbeitsalltag gefreut. In einer sehr diversen Gruppe haben wir jedes einzelne Mal strukturiert und übersichtlich viel Neues gelernt und vor allem gleich angewendet und erprobt. Das viele gemeinsame Üben hat uns als Gruppe schnell zusammengeschweißt und eine Atmosphäre vertrauten und intensiven Lernens geschaffen, in der ich mich trauen konnte, auch Ungewohntes und Aufregendes auszuprobieren.
Konstruktive Rückmeldung seitens der Gruppe und der Ausbilderinnen haben das Lernen extrem beschleunigt. Durch persönliche Reflexionen wurden die neu erlernten Methoden für mich viel mehr als nur Handwerkszeug – eine ganz neue Grundhaltung. Ich fühle mich sehr gut ausgebildet und bin in der Zeit der Ausbildung persönlich gewachsen. Die Ausbildung bei IKOM bereichert mein Leben durch neue Perspektiven nachhaltig und ich bin meinen sehr professionellen und warmherzigen Ausbilderinnen sehr dankbar – es sind keine Fragen offen geblieben! “

  • Helene Wiemer – Unternehmensberaterin

Die Grundregeln der Mediation – Vertraulichkeit

Diese Woche geht es weiter mit den Grundregeln der Mediation mit dem Fokus auf Vertraulichkeit.

Eine Mediation basiert auf einem vertraulichen und respektvollen Umgang miteinander, wozu sich alle Beteiligten vor Beginn verpflichten. Das heißt also, dass nicht nur der/die Mediator/in der Schweigepflicht unterliegt, sondern auch die Beteiligten des Konfliktes.

Da es in einer Mediation zur Sache gehen kann, weil sich zwei (oder auch mehr) Menschen dazu entscheiden, einem Konflikt auf den Grund zu gehen und diesen gemeinsam für alle zufriedenstellend zu lösen, können Emotionen hochkommen, aber auch vertrauliche Informationen und Dinge, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgesprochen wurden.

Die Grundregel der Vertraulichkeit garantiert also, dass die Informationen, die während des Mediationsprozesses an die Oberfläche kommen, bei Abbruch der Mediation nicht gegeneinander genutzt werden dürfen. Der/die Mediator/in darf dementsprechend auch nicht als Zeuge in einer Gerichtsverhandlung aussagen.

Nur durch diese Regel kann garantiert werden, dass der Konflikt während der Mediation offen und ehrlich behandelt werden kann ohne Sorge vor möglichen Konsequenzen.