Die Grundregeln der Mediation – Bereitschaft zur Fairness
In diesem Artikel geht es nun weiter mit der nächsten Grundregel der Mediation, der „Bereitschaft zur Fairness“. Was genau ist damit gemeint und warum ist diese Grundregel so essentiell für den Prozess?
Wenn man sich die anderen Grundregeln anguckt, wird auch dieser Punkt schnell klar. Eine einvernehmliche Lösung, mit der allen Beteiligten zufrieden sind, kann nur dann gefunden werden, wenn alle dazu bereit sind, fair und offen miteinander umzugehen. Die andere Person ausreden lassen, ihr zuzuhören und annehmen, was gesagt wird, ist eine Grundvoraussetzung für gute Kommunikation und grade in Konfliktfällen wichtig, um das Gespräch nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.
Diese Offenheit und Bereitschaft ist natürlich nicht immer leicht, vor allem, wenn man selber emotional getriggert wird, das Thema negativ aufgeladen ist und böse Erinnerungen weckt.
Das ist Teil des Prozesses und schwierige Gefühle haben auch ihren Platz in einer Mediation.
Sich der Grundregel der Fairness zu verpflichten bedeutet, sein Bestes zu geben, über diesen Gefühlen zu stehen, sie zuzulassen, Verantwortung für diese Gefühle zu übernehmen und dem Gegenüber diese schwierigen Gefühle ebenfalls zuzusprechen und diese anzuerkennen.