Die Grundregeln der Mediation – Eigenverantwortlichkeit der Medianden
Im heutigen Blog-Artikel geht es nun weiter mit den Grundregeln der Mediation – diese Woche nehmen wir den Punkt „Eigenverantwortlichkeit“ genauer unter die Lupe.
Bei einer Mediation geht es – anders als oftmals bei rechtlichen Prozessen – darum, gemeinsam eine Lösung für ein gemeinsames Problem zu finden. Der/die Mediator/in gibt die Lösung also nicht vor, sondern steht beratend zur Seite und kann, wenn nötig oder von den Medianden erwünscht, Lösungsratschläge zur Hand geben, welche sich in anderen Fällen als nützlich erwiesen haben.
Im Unterschied zu den anderen Grundregeln, welche schon besprochen wurden, geht es bei der Eigenverantwortlichkeit um die Medianden, nicht um den/die Mediator/in.
Die Eigenverantwortlichkeit ist deshalb von entscheidender Bedeutung in einer Mediation, weil es nicht darum geht, sich an eine vorgeschriebene „Lösung“ eines Problems zu halten, sondern sich hineinzuführen in die eigene Situation und Bedürfnisse, die immer individuell sind und vorgeschriebene „Lösungen“ eine Entfremdung voneinander und die Mauer zwischen einander oft noch verstärken.
Und wie der Name schon impliziert geht es darum, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für den eigenen Konfliktbeitrag, sowie auch für das Ergebnis und für das Sich-einig-werden. Dies führt dazu, sich ermächtigt zu fühlen und diese Ermächtigung auch dem anderen Part zuzusprechen und somit für das Ergebnis der Mediation einstehen zu wollen und zu können.