Die Grundregeln der Mediation – Allparteilichkeit
Nach den Grundregeln Freiwilligkeit und Vertraulichkeit, über die ich in den letzten Wochen geschrieben habe, geht es diese Woche weiter mit der Grundregel Allparteilichkeit.
Ein/e Mediator/in wird bei einem Konflikt von zwei oder mehr Streit-Parteien zur Seite geholt, um bei der Lösung des Konflikts zu helfen. Dabei geht die innere Haltung der/s Mediator/in noch weiter, als bloß neutral oder unparteiisch zu sein. Allparteilichkeit bedeutet, dass diese/r jederzeit die Partei für alle Betroffenen ergreift und versucht, den Konflikt von allen Seiten zu beleuchten, sodass eine zufriedenstellende Lösung zustande kommt. Der Unterschied zu Neutralität oder Unparteilichkeit besteht darin, dass in einer Mediation keine emotionale Distanz entstehen soll, sondern empathisch auf alle Beteiligten eingegangen wird, ohne jemanden zu bevorzugen.
Scheint in einem Konflikt eine Partei stärker zu sein, als die andere, kann es schon Mal vorkommen, dass die/der Mediator/in sich zeitweilig stärker auf die Seite des schwächeren Parts stellt, bis das Kräfteverhältnis wieder ausgewogen scheint. So soll sichergestellt werden, dass eine gute Lösung gefunden wird und die Wünsche keiner Person übergangen bzw. übersehen werden.